Gilt das Recht auch in ganz Europa oder ist das Land zu Land verschieden? Falls es erlaubt ist oder nicht.
Etwas genauer erläutern warum es Verboten sein sollte. Steht das im Gesetz?. Die Schüler sind ja auch keine Schutzbefohlenen. Und es geht um ein Hobby, dass nicht mit gewissen Pflichten zusammenhängen wie in der Schule/ Uni/ Arbeit. Oder?. Was die Privaten Konsequenzen sind, will ich nicht wissen ( Probleme gibt es überall). Sonden um die rein Rechtlichen!
Dürfen Fahrlehrer/in, Trainer/in (Karate/Fußball etc) ein Verhältnis mit Volljährigen Schülern/innen haben?
Hallo sina2103,
ehrlich gesagt kann ich deine Frage nicht beantworten, da ich keine Ahnung habe, ob das eine nationale Rechtsprechung ist, das bedeutet, jedes Land regelt das für sich oder ob es eine europaweite Regelung dazu gibt.
In Deutschland ist es so, dass man auch bei Volljährigen Menschen (Mädchen und Jungen) schaut, ob ein sexuelles Verhältnis zum Nachteil der Person sein könnte. Zum Beispiel wenn ein Mädchen, die eine Ausbildung macht eine Affäre mit ihrem Ausbilder oder mit ihrer Ausbilderin anfängt. Dann kann es sein, dass sie bedenken hat, die Affäre zu beenden, weil sie Sorgen hat, dass sich das negativ auf ihre Ausbildung auswirken könnte. Genau aus den gleichen Gründen sind Liebesbeziehungen zwischen erwachsenen Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/Lehrern nicht okay. Denn es besteht das Risiko, dass sich die Schülerin, der Schüler nicht traut, die Beziehung zu beenden, aus Angst, dass sie oder er dann schlechtere Noten bekommt. Das ist mit dem Begriff Abhängigkeit gemeint. Das bedeutet, diese Regelung bezieht sich in erster Linie auf Schul- und Ausbildungssituationen, manchmal aber auch auf Internate oder andere Unterbringungen im Rahmen von Schule oder Ausbildung. Zum Beispiel junge Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim wohnen.
Herzliche Grüße aus dem Mädchenhaus Bremen