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Digitale Gewalt

Digitale Medien wie Handy, PC oder Internet sind spannend und aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wenn damit Leute gezielt fertig gemacht, beleidigt, bloßgestellt, isoliert, beschimpft, erpresst und bedroht werden, geht es um digitale Gewalt. Einzelne Aktionen werden auch als Cyber-Mobbing oder Cyber-Stalking bezeichnet.

Die folgenden Texte kommen aus einer Broschüre des Frauennotrufs Frankfurt zum Thema „Digitale Gewalt“. Hier kannst du dir den Flyer sowie die ganze Broschüre anschauen und runterladen:

Flyer Digitale Gewalt

Broschüre Digitale Gewalt

Fotos im Netz

Eine Freundin* macht Fotos von dir, du bist mit der Aufnahme einverstanden. Später findest du diese bei Facebook oder WhatsApp. Sie hat dich nicht gefragt, ob sie die Fotos dort einstellen darf. Du machst heimlich Fotos von deiner Freundin* bei ihr zu Hause und stellst sie später z. B. bei Facebook ein. Gefragt hast du deine Freundin* nicht.

§ Das Gesetz sagt dazu:

Nur mit dem Einverständnis der Aufgenommenen dürfen Aufnahmen im Privatbereich (Wohnung, Toilette etc.) gemacht, gezeigt, weiter gegeben oder ins Internet eingestellt werden. Ohne das Einverständnis der abgebildeten Person kann das Anfertigen, Zeigen, Weitergeben oder das ins Netz Stellen strafbar sein. Das ist eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor (§ 201a Absatz 1 StGB).

Eigentlich klar: Dies gilt auch für Film- und Tonaufnahmen, für peinliche Situationen und auch, wenn Erwachsene z. B. Lehrer_innen gefilmt oder aufgenommen werden. Die Erlaubnis, dass die Fotos gezeigt oder eingestellt werden dürfen, kannst du übrigens jederzeit wieder zurücknehmen.

Dein Handy, deine Mails

Dein Freund oder deine Freundin* nimmt dein Handy und liest deine SMS, er_sie sieht, wer dich und wen du angerufen hast, dein Passwort für deinen E-Mail Account kennt er_sie auch.
Na und - du machst das umgekehrt auch alles bei ihm_ihr?

Mit wem du telefonierst, mailst oder chattest, ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Wenn du anderen diesen Einblick gewährst, gibst du ihnen ebenfalls die Möglichkeit, dich zu kontrollieren oder unter Druck zu setzen. Auch in einer Beziehung hat niemand das Recht, den anderen zu kontrollieren. Mit Liebe hat das dann nichts mehr zu tun. Nach dem Ende einer Beziehung oder Freundschaft ist es wichtig, sofort alle Zugänge und Passwörter (die du nutzt) zu ändern.

§ Das Gesetz sagt dazu:
Verboten ist das nicht.

Problematische Bilder

Du lässt dich nackt fotografieren, die Bilder sind nur für dich und ihn oder sie, denkst du. Denkt er oder sie genauso? Was machst du, wenn er die Fotos seinen Freund_innen zeigt? Oder wenn er dir droht, sie an deine Eltern oder deinen Arbeitgeber zu senden, damit du irgendetwas tust, was er will?

Bevor du solchen Fotos zustimmst, überlege dir, ob sie wirklich nötig sind. Die Gefahr, dass die Aufnahmen verbreitet werden, ist sehr hoch. Verabrede, wie mit gemeinsam aufgenommenen Fotos, Videos etc. umgegangen werden soll, bevor sie gemacht werden. Vereinbart auch, was geschieht, wenn Ihr Euch trennt. Löscht Ihr die Fotos gemeinsam? Vereinbart Ihr, dass Fotos nicht herumgezeigt werden? „Erpressung“ mit Aufnahmen (z.B. unter der Toilettentür durch) sind weit verbreitet. Oft werden Geld oder andere Leistungen wie abschreiben lassen, Hausaufgaben für den Täter/ die Täterin gefordert, damit die Aufnahmen nicht weitergegeben oder ins Netz gestellt werden. Das nennt sich dann "Sextortion".

§ Das Gesetz sagt dazu:
Das kann Nötigung oder auch Erpressung sein. Dann sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Schon der Versuch ist strafbar (§ 253 StGB). In jedem Falle gelten die in Punkt 1 dargestellten rechtlichen Bedingungen – die Veröffentlichung und Weiterverbreitung von privaten Aufnahmen bedürfen in jedem Falle dem Einverständnis der abgebildeten Personen.

Sexvideos

Du hast deine Bluetooth Funktion aktiviert und bekommst ein Video auf dein Handy. Du weißt nicht von wem, siehst aber ein dir bekanntes Mädchen* beim Sex. Vielleicht denkst du, „was für eine Schlampe“.
Kannst du wirklich einschätzen, ob sie freiwillig oder gezwungen „mitmacht“? Wenn sie nicht wollte, ist es Vergewaltigung. Du weißt auch nicht, ob sie von der Aufnahme weiß oder ob sie mit der Aufnahme erpresst wird. Sicher ist es ihr bestimmt nicht recht, wenn du oder andere sie so sehen.
… und wieso sind eigentlich Mädchen* beim Sex angeblich „Schlampen“ und Jungen nicht?

§ Das Gesetz sagt dazu:
Du darfst ein Video, das sexuelle Handlungen zeigt, nicht weiterverbreiten. Du darfst es auch niemandem zeigen, weil schon das Zeigen und das Weiterverbreiten strafbar ist. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr vor (§ 184 StGB). Wenn du die abgebildete Person kennst, informiere sie über die Aufnahmen und biete ihr an, dass du ihr dein Handy als Beweismittel zur Verfügung stellst, wenn sie etwas gegen die Täter unternehmen will (damit machst du dich nicht strafbar).

Dies gilt selbstverständlich auch bei Straftaten, z.B. Vergewaltigung, oder wenn jemand zusammengeschlagen und dabei gefilmt wird (sogenanntes „happy slapping“).

Gewaltvideos

Du hast etliche Videos auf dem Handy gespeichert, auf denen Mädchen* und Frauen* oder Jungs äußerst mies und brutal behandelt werden, und zeigst sie gerne weiter.

Es hat nichts mit Coolness zu tun, solche Videos zu besitzen – im Gegenteil. Wenn deine Freund_innen dich nur dann respektieren, wenn du menschenverachtende Videos auf deinem Handy hast, ist das eher ein Armutszeugnis. Beweise lieber, dass du auch anders cool sein kannst.
Der Besitz oder die Weitergabe von Darstellungen, die andere Menschen demütigen oder in erniedrigender Weise zeigen, sind kein Ausdruck von Stärke, sondern von Menschenverachtung und einem niedrigen Selbstwertgefühl.

§ Das Gesetz sagt dazu:
Oftmals sind die Inhalte und die Verbreitung strafbar.

Beleidigungen im Netz

Du hast mit deinem Freund Schluss gemacht, er ist sauer und verbreitet im Internet‚ „du treibst es mit jedem“. Du bekommst beleidigende SMS von Fremden, die dich auffordern, mit ihnen ins Bett zu gehen.
Deine große Liebe hat Schluss gemacht, du bist sauer und tauschst dich mit Freund_innen darüber im Chat aus. Du behauptest, er sei ein impotenter Loser (obwohl das nicht stimmt). Alle wissen, wer gemeint ist.
Das machen doch alle?!

Das funktioniert leider so gut, weil es anscheinend alle machen. Doch wenn du dich daran beteiligst, zerstörst du den Ruf von anderen und machst sie lächerlich. Eigentlich klar: wenn du intime Sachen von jemandem weißt, dann trägst du die Verantwortung dafür, dass nicht alle Welt davon erfährt. Was dir vertraulich mitgeteilt wurde oder was du vertraulich mitteilst, ist nicht zur Veröffentlichung im Internet oder zur Weitergabe an andere Personen bestimmt. Stell dir vor, es passiert dir. Verabrede mit deinen Freund_innen, auch mit den virtuellen, an welche Regeln ihr euch halten wollt: z. B. kein beleidigendes, bedrohendes oder erniedrigendes Verhalten zu akzeptieren.

§ Das Gesetz sagt dazu:
Das kann strafbar sein und den Tatbestand der Beleidigung oder üblen Nachrede erfüllen. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor (§§ 185, 186 StGB). Du kannst von der betroffenen Person auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Das kann ziemlich teuer werden.

Unwahrheiten im Netz

Jemand veröffentlicht unter deinem Namen falsche Behauptungen im Internet. Deine Freund_innen sind schockiert darüber, was „du“ da von dir gibst. Du wirst überall darauf angesprochen.

§ Das Gesetz sagt dazu:
Mit falschen Behauptungen kann sich die verursachende Person strafbar machen. Der Tatbestand der Beleidigung oder üblen Nachrede kann erfüllt sein. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor (§§ 185, 186 StGB).
Das gilt selbstverständlich auch für dich, wenn du einen gefakten Account verwendest und dort falsche Behauptungen verbreitest.

Hilfe

Digitale Gewalt ist nichts, womit du alleine fertig werden musst. Sprich mit jemandem, dem du vertraust oder hol dir Unterstützung.

Gerne kannst du uns hier in der Onlineberatung schreiben. Entweder direkt an die Mitarbeiterinnen* der Beratungsstelle im geschützten Bereich der Safe Area oder so das dir auch andere Mädchen* antworten können im Offenen Forum. Wenn du möchtest, kannst du natürlich auch zu uns in die Beratungsstelle kommen. Wir haben Schweigepflicht und du musst deinen Namen nicht nennen. Mehr Informationen zu unserer Beratungsstelle findest du hier: Beratung im Mädchenhaus Bremen

Eine Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt, an die ihr euch bei oben genannten Problemen ebenfalls wenden könnt, ist HateAid. HateAid ist die einzige Beratungsstelle in Deutschland, die ausschließlich Betroffene von digitaler Gewalt unterstützt. Hier der Link zur Homepage: hateaid.org.

Peer-to-peer Beratung zu Cybermobbing findest du unter: www.juuuport.de/beratung.

Eine unabhängige Anlaufstelle für deinen digitalen Alltag – mit vielen Tipps, Informationen und auch kreativen Ideen rund um Smartphones, Tablets und Apps gibt es unter: www.handysektor.de/startseite und www.klicksafe.de/jugendliche

Cybergrooming

Was ist Cybergrooming?

Als Grooming (Englisch: Anbahnen) bezeichnet man alle Handlungen, die sexuellen Missbrauch vorbereiten. Täter_innen suchen den Kontakt von Kindern und Jugendlichen, gewinnen deren Vertrauen, isolieren sie von anderen Vertrauten und verstricken sie in Abhängigkeit. Oftmals findet Grooming online statt. Das nennt man Cybergrooming. Cybergrooming findet in allen Onlineräumen statt, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Dazu gehören zum Beispiel soziale Medien, Onlinespiele und Dating-Apps. Cybergrooming hat für Täter_innen den Vorteil, dass sie sich leicht als Gleichaltrige ausgeben und über persönliche Profile Informationen sammeln können. Außerdem versagen online manchmal Schutzmechanismen, die in der realen Welt wirksam wären (z. B. Misstrauen gegenüber Fremden).

Unterschiedliche Phasen des Cybergroomings

Bei der Kontaktaufnahme zeigen sich Täter_innen als sehr freundlich und zugewandt. Sie schenken dir viel Aufmerksamkeit und nehmen dich ernst. Oftmals teilen sie deine Hobbys und Interessen. Sie machen dir Komplimente und vielleicht sogar Geschenke im Rahmen von Online-Spielen. Manche geben sich als Talent- oder Model-Agent_innen aus und versprechen dir Reichtum und Berühmtheit.

Relativ schnell nach der Kontaktaufnahme versuchen sie das Gespräch auf Private Messengerdienste (z. B. Whatsapp) zu verlegen. Dort reden sie sehr offen über Liebe und Sexualität. Sie fragen dich nach deinem Aussehen und sexuellen Fantasien. Gleichzeitig versuchen sie zu verifizieren, dass du tatsächlich minderjährig bist. Das tun sie beispielsweise, indem sie dich bitten deine Webcam einzuschalten. Ihre ist dann „zufälligerweise" kaputt. So können sie ihre falsche Identiät aufrecht erhalten. Oftmals fragen Täter_innen dich auch nach deinem Wohnort oder deiner Addresse und nach anderen Kontaktmöglichkeiten z. B. deiner Handynummer. Und sie versuchen zu verhindern, dass du jemandem von eurem Kontakt erzählst.

Wenn sie sicher sind, dass sie dein Vertrauen haben und ihr regelmäßig Kontakt habt, reden sie immer häufiger über sexuelle Themen. Außerdem fordern sie dich dazu auf, intime Bilder oder Videos von dir zu schicken. Wenn du ihren Forderungen nicht nachkommen möchtest, machen sie dir ein schlechtes Gewissen. Kommst du den Forderungen nach, nutzen sie die intimen Bilder und Videos als Druckmittel gegen dich. Damit können sie weitere Bilder und Videos, reale Treffen oder sexuelle Web-Cam-Chats erzwingen.

Ist mein_e Chatpartner_in Täter_in?

Auch wenn die Täter_innen ihre wahren Motive verbergen, gibt es Anzeichen, die dir helfen können Cybergroomer_innen zu erkennen. Du solltest misstrauisch werden, wenn dein_e Chatpartner_in...

  • ein unglaubwürdiges Profil hat (gar keine Bilder oder Bilder von Celebrities)
  • bemüht jugendliche Sprache benutzt
  • auffallend viele gleiche Interessen hat wie du
  • viele persönliche Details wissen möchte
  • möglichst schnell private Nachrichten mit dir tauschen möchte
  • auf deine Fragen kaum eingeht
  • sich als Model- oder Talent-Agent_in ausgibt
  • dir ständig Komplimente macht
  • deine Adresse erfragt
  • dir rät niemandem von eurer Bekanntschaft zu erzählen
  • fragt, wo der PC ist bzw. ob du alleine bist
  • weitere Kontaktmöglichkeiten (z. B. Handynummer) erfragt
  • möchte, dass du deine Webcam einschältst, die Webcam der Chatpartner_in aber kaputt ist
  • anzügliche Kommentare macht
  • ständig über sexuelle Themen redet
  • deine Privatsphäre verletzt
  • intime Bilder oder Videos von dir möchte
  • dir selbst ungefragt intime Bilder oder Videos schickt
  • dir ein schlechtes Gewissen einredet, wenn du Forderungen nicht nachkommst
  • dich mit intimen Bilder und Videos erpresst
  • sexuelle Akte über Webcam fordert
  • reale Treffen fordert

Wie schütze ich mich vor Cybergrooming?

Online Kontakte können sehr schön und bereichernd sein. Manchmal macht die Anonymität es leichter sich zu öffnen und im Netz Gleichgesinnte zu finden. Und manchmal entstehen dort tolle Freund_innenschaften mit Menschen auf der ganzen Welt. Dennoch ist eine gewisse Vorsicht bei neuen Kontakten wichtig, da du nicht weißt, wer die andere Person wirklich ist. Gehe daher mit persönlichen Informationen sparsam um, solange du deinen Gegenüber nicht kennst. Achte auf deine Privatsphäre-Settings und gebe deine Adresse generell nicht heraus. Während du die andere Person kennenlernst, achte auf dein Bauchgefühl! Wenn irgendetwas komisch oder unangenehm ist, zögere nicht die andere Person zu blockieren. Du brauchst deine Entscheidung diesbezüglich nie zu rechtfertigen. Besonders wichtig ist das, wenn die andere Person ständig über sexuelle Themen mit dir sprechen möchte.

Ich erlebe Cybergrooming

Das wichtigste, wenn du Cybergrooming erlebst oder erlebt hast, ist, dass du den*die Täter_in blockierst. Wenn du ihm*ihr deine Handynummer gegeben hast, sperre ihn*sie auch bei deinen Kontakten. Bei sozialen Netzwerken, Chatplatformen und Online Spielen hast du außerdem oft die Möglichkeit Täter_innen zu melden.

Wenn möglich, solltest du außerdem mit jemandem darüber sprechen. Betroffene von Cybergrooming fühlen sich oft verantwortlich für das, was ihnen widerfahren ist. Es kann sein, dass du den Kontakt vor deinen Eltern verheimlicht hast oder, dass du denkst, dass du zu unvorsichtig warst. Aber die Schuld für Cybergrooming und für Missbrauch liegt immer bei den Täter_innen! Die Täter_innen sind oft sehr gut darin, Kinder und Jugendliche von sich abhängig zu machen, sie von ihrem Umfeld zu isolieren, sie zu manipulieren, unter Druck zu setzen und zu bedrohen. Du brauchst dich also nicht zu schämen oder schuldig zu fühlen. Familie oder Freund_innen können dir helfen, dich mit dem Problem nicht mehr alleine zu fühlen. Du kannst dich auch an Beratungsstellen wie der Beratungsstelle des Mädchenhaus Bremens wenden. Wir helfen dir gerne.

Zuletzt noch ein Hinweis: Grooming und Cybergrooming sind in Deutschland strafbar. Du kannst dich also auch an die Polizei wenden. Dafür kann es nützlich sein, Screenshots von Chatverläufen zu machen.

Hilfreiche Links und Anlaufstellen

Beratungsangebot des Hilfe-Telefons bei mieser Anmache, Mobbing in der Schule, sexuellem Missbrauch, Cybermobbing, ungewollter Zusendung von Pornos, Sexting oder anderer sexueller Übergriffe: online oder telefonisch unter 0800 22 55 530 (bundesweit, kostenfrei und anonym)

Hilfe bei Cybermobbing und anderen Problemen im Netz bei JUUUPORT:
Online-Beratung von Jugendlichen für Jugendliche

Quelle: UBSKM, https://beauftragte-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutz-im-digitalen-raum

Upskirting/Downblousing

Upskirting und Downblousing bezeichnen mehr oder weniger dasselbe: Das heimliche Fotografieren von intimen Körperregionen zum Beispiel unter dem Rock oder in den Ausschnitt. Upskirting und Downblousing sind Formen der sexualisierten Gewalt (siehe sexualisierte Gewalt). Wie alle Formen sexualisierter Gewalt lösen sie oft große Angst und Scham aus. Mit diesen Gefühlen solltest du nicht alleine sein müssen. Es ist wichtig, dass du mit jemandem über das, was dir passiert ist, sprichst. Das kann ein_e Freund_in, ein Familienmitglied oder ein_e Vertrauenslehrer_in sein. Auch wir unterstützen und beraten dich gerne.
Seit 2020 ist Upskirting bzw. Downblousing ein Straftatbestand. Täter_innen können für Upskirting und Downblousing mit bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe bestraft werden. Oft werden die Aufnahmen im Netz hochgeladen. Das ist dann sogar doppelt illegal, weil niemand Bilder von dir ohne deine Einwilligung verbreiten darf (siehe Digitale Gewalt).
Es kann nützlich sein, Screenshots der Bilder zu speichern, für den Fall, dass du jetzt oder später Anzeige erstatten möchtest. Screenshots sind als Beweismittel zulässig. Wenn die Bilder im Internet hochgeladen wurden, kannst du diese bei vielen Online-Plattformen melden. Wenn du die*den Täter_in kennst, kannst du sie*ihn auffordern die Bilder von der Platform und sämtlichen Datenträgern zu löschen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/persoenlichkeitsschutz-1690994