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Kinderrechte

1989 haben die Vereinten Nationen eine Kinderrechtskonvention verabschiedet, die die meisten Länder der Welt inzwischen unterschrieben haben. Die Kinderrechte gelten für alle Kinder unter 18 Jahren.

Dieses Übereinkommen der Staaten über die Rechte der Kinder befasst sich mit vielen verschiedenen Themen.
Die wichtigsten sind:

  • das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
  • das Recht auf Gesundheit;
  • das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  • das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  • das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung
  • das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
  • das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
  • das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf der Internetseite www.kinder-ministerium.de die Kinderrechte so vor, dass auch Kinder und Jugendliche sie gut verstehen können. Passend dazu auch ihre Broschüre "Eure Kinderrechte".

Die Kinderrechte im Wortlaut findest du in der Broschüre über die VN-Kinderrechtskonvention des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

In einer Broschüre zum Thema Kinderrechte und Erziehung in Deutschland, die das Bundesministerium für Justiz herausgegeben hat, findest du ganz viele Informationen zum Thema Taschengeld, Hausarrest, Fernsehverbot und Ausgehen. 

Außerdem gibt es eine Broschüre zum Thema "Was ihr tun könnt, wenn Kinderrechte verletzt werden", die im Auftrag der UN-Kinderrechtskommission heraugegeben wurde.