Kinderrechte
1989 haben die Vereinten Nationen eine Kinderrechtskonvention verabschiedet, die die meisten Länder der Welt inzwischen unterschrieben haben. Die Kinderrechte gelten für alle Kinder unter 18 Jahren.
Dieses Übereinkommen der Staaten über die Rechte der Kinder befasst sich mit vielen verschiedenen Themen.
Die wichtigsten sind:
- das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
- das Recht auf Gesundheit;
- das Recht auf Bildung und Ausbildung;
- das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
- das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
- das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung
- das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
- das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
- das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
www.fuer-kinderrechte.de Hier findest du eine Seite, die versucht hat, den Gesetzestext so zu „übersetzen“, dass auch Kinder und Jugendliche ihn gut verstehen können
Den genauen Wortlauf der Kinderrechtskonvention findest du auf den Seiten von Unicef
www.tdh.de/content/meldungen/20100406_kirekonv.htm Deutschland hat die Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt unterschreiben. Das bedeutet, Deutschland stimmt nicht allen Artikeln zu. Genauere Informationen dazu findest du hier:
In einer Broschüre zum Thema Kinderrechte und Erziehung in Deutschland, die das Bundesministerium für Justiz herausgegeben hat, findest du ganz viele Informationen zum Thema Taschengeld, Hausarrest, Fernsehverbot und Ausgehen.